Visa - Einladung - Heiraten - Botschaft

Übersicht

1.Einreisebestimmungen

Sprach-Visum

2.Schutzimpfungen

Gesetz zur Aufenthaltsgenehmigung

3.Besondere Zollvorschriften

Das deutsche Eherecht

4.Besondere Strafvorschriften

ZurĂŒck zu Thailand Info

5.Einladung nach Deutschland

Deutsche Botschaft Bangkok

6.Heiraten in Thailand

Visaformblatt der deutschen Botschaft Download.pdf

7.Heiraten in Deutschland

ThailÀndische Botschaft Berlin

8.Heiraten besser im Ausland?

Visaformblatt der thailÀndischen Botschaft Download.pdf

9.NamensÀnderung

Grunderwerb in Thailand

10.Anschriften Botschaften

Hauskauf in Thailand

  Einreisebestimmungen Visa fĂŒr Thailand
● FĂŒr deutsche StaatsbĂŒrger mit einer Aufenthaltsdauer bis 30 Tage ist die Einreise nur mit Reisepass ausreichend, Personalausweise werden nicht anerkannt. Kinder mĂŒssen im Besitz eines eigenen Reisepasses, oder im Reisepass der Eltern 
eingetragen sein. Bitte ĂŒberprĂŒfen sie vor Abreise, ob Ihr Pass noch ausreichende GĂŒltigkeitsdauer aufweist; verlangt wird in
den meisten FĂ€llen eine GĂŒltigkeitsdauer von mind. 6 Monaten ab Einreise. Diese Aufenthaltsgenehmigung kann (gegen GebĂŒhr) bei der Einwanderungsbehörde (Immigration-Office) mit Vorlage der Arrival/Departure Card und eines gĂŒltigen RĂŒckflugticket um 8 Tage verlĂ€ngert werden.
● FĂŒr einen Aufenthalt ĂŒber 30 Tage besteht grundsĂ€tzlich “Visumpflicht”, dieses muß vor der Einreise bei der thailĂ€ndischen     Botschaft/Konsulat beantragt werden.
● FĂŒr einen Aufenthalt ĂŒber 30 Tage bis max. 60 Tage ein “Tourist-Visa (TR)” max. 3 Einreisen, 30,- € je Einreise.
● Wer lĂ€nger bleiben möchte, benötigt ein “Non-Immigrant-Visa”, bis max. 90 Tage 1 Einreise 50,- €, mehrfach 120,- €.
● Hier gibt es folgende Visakategorien ”O“, “B“, “ED“, und “M“.
a)....”O“ – mit thailĂ€ndischen StaatsbĂŒrgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde).
                   Bisher war fĂŒr Personen, die mit thailĂ€ndischen StaatsbĂŒrgern verheiratet sind, zum Erlangen eines Jahresvisums,
                   ein Guthaben von 200.000,- Baht, auf einem thailĂ€ndischen Bankguthaben ausreichend. Dieser geforderte Betrag
                   wurde im Juli 2004 auf 400.000,- Baht erhöht.
b)....”O“ – ehemalige thailĂ€ndische StaatsbĂŒrger und deren Ehepartner
                   (unter Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis der thailĂ€ndischen Herkunft).
c)....”O“ – Kinder thailĂ€ndischer StaatsbĂŒrger (unter Vorlage der Geburtsurkunde).
d)....”O“ – Rentner (unter Vorlage der Rentenbescheinigung ĂŒber mind.1.200,- € monatlich).
e)....”B“ – GeschĂ€ftsreisende (KostenĂŒbernahmeerklĂ€rung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums; bei  mehr als                            15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw. der Antragstellung).
f)...”ED“– SchĂŒler (eine AufnahmebestĂ€tigung der Schule in Thailand); Student (Certificate of Eligibility for                                                Non-Immigrant Student – Form NIS); Dozent/Professor (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant Lecturer –                         Form NIL); Lehrer (BestĂ€tigung der Schule in Thailand).
g)...”M“ – Filmproduzenten (bestĂ€tigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand); Journalisten u.                                      Berichterstatter (Genehmigung des ThailĂ€ndischen Außenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division).
Auch hier kann eine Visa-VerlĂ€ngerung von 28 Tagen beim Immigration-Office gegen GebĂŒhr beantragt werden.
FĂŒr die Erteilung eines solchen Visums sind der bearbeitenden Stelle Nachweise ĂŒber den Aufenthaltszweck vorzulegen.

● Jahresvisum:Reisepass
Ein Jahresvisum bekommen sie nur vor Ort in Thailand und nicht, wie oft vermutet, in der thailÀndischen Botschaft in Deutschland und das ist, wie Sie sehen, auch nicht so einfach.
Voraussetzung ist erst einmal ein:

  • „Non-Immigrant-Visa“ mit dem Kennzeichen „O“ oder „B“ (siehe oben).
  • Des Weiteren mĂŒssen Sie ein/e in Thailand:
    AnsÀssige/r, Verheiratete/r Ehepartner (mit Kind) zu versorgen haben, oder:
  • Sie sind bereits Rentner (ab 50 Jahre nicht mit einem thail.StaatsbĂŒrger verheiratet, sonst siehe oben) mit einer staatlich garantierten Rente, von mindestens 800.000 Baht im Jahr, bzw. 65.000 Baht monatlich nachgewiesen haben, oder:
  • Sie sind Angestellter in Thailand (in dauerhafter BeschĂ€ftigung mit Work Permit) und einem nachgewiesenen Mindesteinkommen von 50.000 Baht im Monat, oder:
  • Sie sind ein Investor und weisen nach, dass Sie in Thailand ein Investitionskapital von mehreren Millionen Baht (mindestens 3 Mio. bis 30 Mio. je nach Investitionsart) einsetzen wollen.

Mit einem „Jahresvisum“ allein ist es nicht getan, Sie dĂŒrfen zwar 1 Jahr ohne Ausreise im Königreich bleiben,
mĂŒssen aber alle 3 Monate beim „Immigrations BĂŒro“ vorstellig werden, um sich einen Stempel in Ihren Reisepass geben zu lassen.
Falls Ihre Voraussetzungen fĂŒr die Erteilung eines Jahresvisums fortbestehen, kann dieser, nach Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlĂ€ngert werden. Die GebĂŒhr fĂŒr ein Jahresvisum betrĂ€gt 1.900 Baht.
Wenn Sie dann spĂ€ter, nach 3 aufeinander folgenden Jahren ein „Jahresvisum“ bewilligt bekommen hatten, können Sie eine Daueraufenthaltsbewilligung (Permanent Residence) beantragen. Damit können Sie dauerhaft in Thailand bleiben.
Es gibt hierbei eine Quote, die nur wenigen, etwa 100 pro Land und Jahr ausgestellt werden.

Die Adresse des Immigrations BĂŒro:
                                             Office of the Immigration Bureau
                                             New Building Section 1, Sub-Division 1,
                                             Soi Suan Plu, off South Sathorn Road, Sathorn District,
                                             Bangkok 10120.
                                             Tel.: (662) 287-4948 (direct line) or (662) 287-3101-10 ext. 2236)

● Wer in Thailand wegen eines ungĂŒltigen bzw. eines abgelaufenem Visums auffĂ€llig wird, mußte bislang 200,- Baht pro Tag, seit MĂ€rz 2006 sind es 500,- Baht pro Tag, ÜberschreitungsgebĂŒhr entrichten, desweiteren kann im Pass ein abgelaufener Sichtvermerk (Overstay) gemacht werden, der bei einer erneuten Einreise Probleme bereiten wird.
Das gilt natĂŒrlich auch mit einem gefĂ€lschten Visum.

Also Vorsicht bei der Überschreitung des Visums!

Was bei einem Reisepassverlust zu tun ist, finden sie hier: Reisepassverlust!
Einreisebestimmungen fĂŒr deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig Ă€ndern, ohne daß das AuswĂ€rtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Übersicht

  Schutzimpfungen Schutzimpfungen
FĂŒr die meisten asiatischen LĂ€nder werden Schutzimpfungen nicht mehr verlangt. Es sei denn sie reisen aus einem aktuellen Seuchengebiet (SARS) ein. Sie sollten aber besser ihren Hausarzt oder einen Tropenmediziner ĂŒber die zurzeit notwendigen oder empfohlenen Schutzimpfungen befragen und sich dort beraten lassen. Bei Reisen nach Thailand sind jedoch aus Sicht des AuswĂ€rtigen Amtes einige Impfungen unbedingt erforderlich. Daher sollte vor der Reise ein BeratungsgesprĂ€ch mit einem erfahrenen Tropenmediziner gefĂŒhrt werden.
Wenn sie sich sicher sind, daß sie sich nur in reinen Touristengegenden aufhalten werden, dann sollten sie sich gegen Hepatitis A+B Impfen lassen (wird teilweise von den Krankenkassen getragen). Empfohlen wird allerdings auch noch eine Malariaprophylaxe (z.B. Lariam), besonders dann, wenn sie sich in den Dschungel begeben möchten.
Aids-Risiko
Das Risiko einer HIV-Infektion, besonders beim Besuch von Prostituierten, ist in Thailand sehr hoch.
UngeschĂŒtzter Geschlechtsverkehr ist daher auf jeden Fall zu vermeiden.Übersicht

  Besondere Zollvorschriften
● Devisen, auslĂ€ndische Besucher können FremdwĂ€hrungsbetrĂ€ge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausfĂŒhren.
Die LandeswĂ€hrung "Baht" kann unbegrenzt eingefĂŒhrt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 50.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgefĂŒhrt werden (Börsencrash 1997). Bei der Ausreise darf auslĂ€ndische WĂ€hrung bis zur Höhe des eingefĂŒhrten Betrages, der deshalb bei der Einreise deklariert werden muß, wieder ausgefĂŒhrt werden; Banknoten und MĂŒnzen jedoch nur höchstens bis zum Gegenwert von 10.000 US$. (Soll heißen, wenn Sie vor haben etwas zu Investieren mĂŒĂŸen Sie die Divisen vorher anmelden und Quittung aufbewahren!!). Bei Zuwiderhandlung droht Verhaftung, Beschlagnahme des ĂŒberzĂ€hligen Betrages und eine Strafanzeige.
Wer als AuslĂ€nder einreist, muß neuerdings mindestens 10.000 Baht, oder den Gegenwert in Divisen vorweisen können.
(Dieses gilt ĂŒbrigens in vielen westlichen LĂ€ndern ebenfalls).
Vorsicht ist geboten, vor sich im Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.
● Produktpiraterie/GefĂ€lschte Waren, der Kauf von gefĂ€lschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen GrĂŒnden verboten.
● AntiquitĂ€ten, die Ausfuhr bestimmter AntiquitĂ€ten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Behörde befindet sich im National Museum in der Na Phrathat Road, Bangkok.
Die deutsche Botschaft hĂ€lt diesbezĂŒglich auch ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.
● Souvenirs, die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen.
Es wird dringend empfohlen, sich darĂŒber vor dem Kauf zu informieren.
Übersicht

  Besondere strafrechtliche Vorschriftenstrafrechtliche Vorschriften
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschrÀnkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei StraffÀlligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.
Einige Tipps, wenn Sie doch einmal mit der Justiz zu tun haben habe ich Ihnen hier bereit gestellt.



●Rauschmittel
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Extasy und anderer Amphetamine) wird ausdrĂŒcklich gewarnt. Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort fĂŒr Touristen zu sein. Dort sollen sogar einige Besitzer von Guest Houses ihren GĂ€sten Drogen zum Kauf anbieten und sie diese anschließend in ihren RĂ€umen konsumieren lassen. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstĂ€rkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von GegenstĂ€nden fĂŒr Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhĂ€ngnisvolle Folgen haben kann. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen fĂŒhrt zu hohen Freiheitsstrafen. In besonders schweren FĂ€llen wird die Todesstrafe verhĂ€ngt, die in Thailand auch vollstreckt wird.


●Kindesmissbrauch
Der sexuellen Missbrauch von minderjĂ€hrigen in Thailand wird (zum GlĂŒck) hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren EinverstĂ€ndnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich ĂŒber das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis (ID-card) zeigen lĂ€ĂŸt.


●MajestĂ€tsbeleidigung
Das thailĂ€ndische Königshaus genießt besonderen Respekt. AbfĂ€llige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. MajestĂ€tsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.


●Erregung öffentlichen Ärgernisses
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten, können bestraft werden und fĂŒhren dann stets zu einem Widereinreiseverbot nach Thailand.


●Fotografieren
Abgesehen von militĂ€rischen Objekten besteht grundsĂ€tzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie ĂŒberall – ein gewisses TaktgefĂŒhl angezeigt. Übersicht

   Einladung thailĂ€ndischer StaatsbĂŒrger nach DeutschlandEinladung nach Deutschland
Um einen thailĂ€ndischen StaatsbĂŒrger nach Deutschland einladen zu können, benötigt dieser folgende Unterlagen von ihnen:
VerpflichtungserklÀrung

  • Ein Einladungsschreiben, mit dem sie die Haftung fĂŒr ihren Besucher fĂŒr die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland ĂŒbernehmen. Dieses Einladungsschreiben muß von der fĂŒr sie zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde beantragt werden.
    Kosten zur Zeit 25,- Euro.
  • Eine BestĂ€tigung fĂŒr ein Hin- und RĂŒckflugticket muß vorgelegt werden (Kein Ticket vorher kaufen).
  • Den Nachweis ĂŒber eine von ihnen, fĂŒr den Besucher abgeschlossenen Krankenversicherung fĂŒr den Besuchszeitraum.
  • Eine aktuelle Verdienstbescheinigung ist vorteilhaft (wird nicht immer verlangt).

Wenn diese Unterlagen bei ihrem Besuch in Thailand eingetroffen sind, muß er/sie mit diesen Unterlagen, dem Reisepass, 2 Lichtbilder und der VisagebĂŒhr zur deutschen Botschaft in Bangkok und ein Visum fĂŒr Deutschland beantragen.
Seit MÀrz 2006 können Visa nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.
Termine erhalten Sie ĂŒber das Call-Center unter Tel. 1900 222 343. Wird das Visa erteilt gilt dieses fĂŒr eine GĂŒltigkeitsdauer von 6 Monaten, innerhalb derer, eine Frist von 90 Tagen in Deutschland verbracht werden darf (es sei denn, sie haben den Besuchszeitraum enger eingegrenzt).

Empfehlung: Sie sollten ihren Besuch bitten, sich auch nach Ausstellung des Visums zur Ausreise aus Thailand zu erkundigen, ob von thailĂ€ndischen Behörden zusĂ€tzliche Unterlagen benötigt werden oder im Inland StraffĂ€lligkeit vorliegt, da in letzter Zeit ThailĂ€nder/innen trotz erteilten Visums fĂŒr Deutschland nicht ausreisen durften - dieses aus den verschiedensten GrĂŒnden.
Übersicht 

   Eheschließung zwischen deutschen und thailĂ€ndischen Staatsangehörigen in ThailandThaideutsch
Die Eheschließung in Thailand erfolgt vor dem Bezirksamt (Amphur). Eine feste ZustĂ€ndigkeitsregelung besteht in Thailand nicht; die Ehe kann vor jedem beliebigen Bezirksamt geschlossen werden.
Voraussetzung fĂŒr eine Eheschließung nach thailĂ€ndischem Recht sind gemĂ€ĂŸ § 1448 ff des thailĂ€ndischem Zivil- und Handelsbuchs:
- Mindestalter beider Verlobten von 20 Jahren
- volle GerichtsfÀhigkeit
- kein verwandtschaftliches VerhÀltnis der Verlobten zueinander
- Ledigkeit bzw. rechtskrĂ€ftige Auflösung der frĂŒheren Ehe
- Wartezeit von 310 Tagen fĂŒr die/den Verlobte/n nach Auflösung der frĂŒheren Ehe
Von dem/der deutschen Verlobten ist dem thailĂ€ndischen Standesbeamten eine von der Botschaft beurkundete und vom thailĂ€ndischen Außenministerium legalisierte eidesstattliche Versicherung vorzulegen.
Bei Abgabe dieser eidesstattlichen Versicherung ist der Botschaft ein deutsches EhefÀhigkeitszeugnis vorzulegen. Dieses erhalten sie beim Standesamt ihres deutschen Wohnsitzes bzw., falls ein solcher nicht mehr besteht, beim Standesamt ihres letzten deutschen Wohnsitzes.
Dem Antrag auf Erteilung des EhefĂ€higkeitszeugnisses sind folgende Unterlagen beizufĂŒgen:
von der/dem deutschen Verlobten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde oder Auszug bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- ggf. Scheidungsurteil der frĂŒheren Ehe mit Rechtskraftvermerk
von der/dem thailÀndischen Verlobten:
- Geburtsurkunde
- Auszug aus dem Hausregister
- Ledigkeitsbescheinigung
- ggf. gerichtliches Scheidungsurteil der frĂŒheren Ehe
- ggf. Sterbeurkunde des frĂŒheren Ehegatten

Die genannten Urkunden sind erhÀltlich bei dem Bezirksamt, bei dem der/die thailÀndische Verlobte gemeldet ist.
Die Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung zu versehen, deren Richtigkeit von der Botschaft zu bestĂ€tigen ist.
Hinweise:
Eine nach thailÀndischem Recht erfolgte einvernehmliche Scheidung der/des thailÀndischen Verlobten vor einem Bezirksamt bedarf zunÀchst der Anerkennung durch eine deutsche Landesjustizverwaltung.
AntrĂ€ge fĂŒr die Anerkennung liegen bei der Botschaft vor. Dem Antrag mĂŒssen die Scheidungsurkunde, das Scheidungsregister sowie das Eheregister mit deutscher Übersetzung beigefĂŒgt sein. Die Unterlagen mĂŒĂŸen legalisiert (in der Echtheit ĂŒberprĂŒft) sein.
Erst wenn das Landesjustizamt die Scheidung anerkannt hat, kann das deutsche Standesamt das EhefÀhigkeitszeugnis erteilen.
Bei der Eheschließung vor dem Bezirksamt (Amphur) wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil mitzunehmen.


Legalisation 25,- € pro Urkunde. Die GebĂŒhren sind in Baht, nach den Tageskurs, der Botschaft zu entrichten.Übersicht

Eine Eheschließung in der Deutschen Botschaft ist nicht möglich.

 Heirats-Visum fĂŒr eine Eheschließung mit deutschen und thailĂ€ndischen Staatsangehörigen in Deutschland
●Gehen sie zuerst zu ihrem zustĂ€ndigen Standesamt und erkundigen sie sich dort nach den fĂŒr eine Eheschließung notwendigen Unterlagen.(Lassen sie sich eine Bescheinigung* ausstellen, aus der hervorgeht, daß sie bei dem Standesamt vorgesprochen haben, dieses benötigen sie spĂ€ter bei der AuslĂ€nderbehörde).
●Bei der Beantragung des Visums fĂŒr den Ehegattennachzug bzw. Heiratsvisum in der deutschen Botschaft sind seit 2007 die Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis muss zusammen mit den Antragsunterlagen und einem Zertifikat des Goethe-Instituts ĂŒber die SprachprĂŒfung A1“Start Deutsch1” beigefĂŒgt werden. Die Goethe-Institute sind die deutschen Kulturinstitute im Ausland, die auch Sprachunterricht und SprachprĂŒfungen anbieten.
Informationen zum Goethe-Institute in Bangkok.


●Weiter geht es beim AuslĂ€nderamt. Hier benötigen sie folgende Unterlagen:
- Eine aktuelle Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.
- Eine Meldebescheinigung mit Ledigkeitsbescheinigung (gibt es auf einem Formular).
- Eine Kopie ihres Mietvertrages.
- Eine Kopie ihrer Verdienstbescheinigung.
- Eine Kopie des Nachweises fĂŒr eine Krankenversicherung (siehe Einladung).
- Die Bescheinigung*, daß sie ihre Heirat beim Standesamt angemeldet haben.

Das AuslĂ€nderamt ĂŒberprĂŒft nun bei der deutschen Botschaft in Bangkok die Unterlagen ihrer/es Verlobten.
von der/dem thailÀndischen Verlobten benötigten Unterlagen:
- Geburtsurkunde(wird nur beim Geburtsort (Amphur) ausgestellt)
- Auszug aus dem Hausregister
- Ledigkeitsbescheinigung vom letzten gemeldeten Wohnort
- Ledigkeitsbescheinigung vom Zentaleinwohneramt in Bangkok (Amphur)
- ggf. gerichtliches Scheidungsurteil* (siehe Hinweis unten) der frĂŒheren Ehe
- ggf. Sterbeurkunde des frĂŒheren Ehegatten

Die genannten Urkunden sind erhÀltlich bei dem Bezirksamt (Amphur), bei dem der/die thailÀndische Verlobte gemeldet ist.
Die Urkunden sind mit einer, von einem vereidigten Dolmetscher/in ins deutsche zu Übersetzen und deren Richtigkeit von der deutschen Botschaft zu bestĂ€tigen ist (legalisiert).
HierfĂŒr können sie mit einer Wartezeit von ca.8 Wochen rechnen, ihr/e Verlobte/r wird schriftlich von der deutschen Botschaft benachrichtigt, wenn die Papiere legalisiert sind.
●Dann muß ihr/e Verlobte/r einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Application for Residence Permit) bei der deutschen Botschaft stellen, daß mit dem Zweck des Aufenthalts “Heirat” angegeben wird (Formular kann ĂŒber die Webseite der deutschen Botschaft heruntergeladen werden)
Die deutsche Botschaft wird daraufhin eine Anfrage an das AuslÀnderamt stellen, welches vorher von ihnen alle Unterlagen vorliegen hat.
●Wenn das AuslĂ€nderamt zugestimmt hat, wird die/der Verlobte wiederum von der Botschaft schriftlich benachrichtigt
●Nun muß der/die Verlobte noch einmal zur Botschaft und den Pass abgeben ggf. das Flugticket vorlegen (hier langt ein One-way ticket)
●Nach ca. 3 Werktagen ist das Visum fertig und kann abgeholt werden
●Direkt nach Einreise mĂŒssen sie ihre/n Verlobte/n beim Einwohnermeldeamt anmelden, zuvor brauchen sie von ihrem Vermieter die Bescheinigung, daß ihr/e Verlobte/r bei ihnen eingezogen ist.
●Danach geht es zum Standesamt wo alle Unterlagen auf VollstĂ€ndigkeit geprĂŒft werden. Das Standesamt sendet die Unterlagen zum zustĂ€ndigen Oberlandesgericht bzw.an das Kammergericht (PrĂ€sidialabteilung) und lĂ€ĂŸt dort die/den Verlobte/n von der Beibringung des EhefĂ€higkeitszeugnisses gemĂ€ĂŸ § 1309 Abs.2 BGB befreien.


Hier können noch RĂŒckfragen bezĂŒglich einer “Scheinehe” kommen. Die folgendermaßen aussehen können.
- das Kennenlernen des Paares;
- der Zeitpunkt (oft wird genaues Datum verlangt) des Heiratsentschlusses;
- der Altersunterschied;
- die VerstĂ€ndigung (es ist kaum anzunehmen, daß eine neueingereiste ThailĂ€nderin bereits nach ein Paar Wochen deutsch kann);
-aber auch Fragen die jedenfalls nach außen hin keinen erkennbaren Zusammenhang zu der zu ĂŒberprĂŒfenden Problematik der “Scheinehe” aufweisen, z.B. ĂŒber die ÜbersetzungsmodalitĂ€ten der Heiratspapiere.
Werden diese Fragen von der Verlobten nur kurz und unvollstĂ€ndig beantwortet, so trĂ€gt dies keinesfalls zur Beschleunigung des Verfahrens bei, da die Fragen regelmĂ€ĂŸig erneut gestellt werden. Bleiben die Fragen unbeantwortet, so wird davon die Schlußfolgerung abgeleitet, daß kein Interesse an der Heirat besteht, so daß eine Ablehnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Wie gesagt, es kann, es mĂŒssen aber keine RĂŒckfragen kommen.


●Nun mĂŒssen sie noch nach Berlin zur thailĂ€ndischen Botschaft und eine konsularische Eheunbedenklichkeits-
bescheinigung
beantragen (sie brauchen hierzu ein Lichtbild und besser alle Papiere mit je einer Kopie).
●Wenn nun die Befreiung (Wartezeit ca. 6 Wochen) beim Standesamt vorliegt und sie schriftlich benachrichtigt wurden, wird es Zeit sich um einen vereidigten Dolmetscher zu kĂŒmmern, mit dem sie dann bei ihrem Standesamt die Eheschließung anmelden, hier bekommen sie dann auch ihren Hochzeitstermin.
●Zu ihrer Trauung mĂŒssen sie ihre Personalien mitbringen
●Nach ihrer Heirat mĂŒssen sie dann wieder zur thailĂ€ndischen Botschaft nach Berlin und die NamensĂ€nderung in den Reisepass der/des Verlobten eintragen lassen. (siehe unten NamensĂ€nderung)
●Danach mĂŒssen sie wieder zum AuslĂ€nderamt, hier bekommt ihr/e Verlobte/r nun ein Aufenthaltstitel (fĂŒr 1 Jahr).
●Nun mĂŒssen sie nur noch zu ihrer Krankenkasse und ihre/n Frau/Mann versichern.
Die Wartezeit von der Beantragung bis zur Eheschließung betrĂ€gt ca. 5-6 Monate!

Hinweise*:
Eine nach thailÀndischem Recht erfolgte einvernehmliche Scheidung der/des thailÀndischen Verlobten vor einem Bezirksamt bedarf zunÀchst der Anerkennung durch eine deutsche Landesjustizverwaltung.
AntrĂ€ge fĂŒr die Anerkennung liegen bei der Botschaft vor. Dem Antrag mĂŒssen die Scheidungsurkunde, das Scheidungsregister sowie das Eheregister mit deutscher Übersetzung beigefĂŒgt sein. Die Unterlagen sollten legalisiert (in der Echtheit ĂŒberprĂŒft) sein.
Erst wenn das Landesjustizamt die Scheidung anerkannt hat, kann das deutsche Standesamt das EhefÀhigkeitszeugnis erteilen.
Bei der Eheschließung vor dem Bezirksamt (Amphur) wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil mitzunehmen. Übersicht

  Ist es besser im Ausland zu Heiraten ?
ich denke es bleibt sich gleich, denn sie werden schnell merken, wenn sie zum Beispiel in Thailand geheiratet haben sind sie fĂŒr das deutsche Standesamt ledig. Sie mĂŒssen also noch einmal auf einem deutschen Standesamt heiraten.
Es bedarf dann fast den gleichen Aufwand, wie bei der Heirat mit Heirats-Visum, mit der Ausnahme, daß durch die Heirat ihr/e Frau/Mann einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung hat.
Allerdings gibt es auch hier ein Nachteil; denn § 8 des AuslĂ€ndergesetz sieht vor, daß die Aufenthaltsgenehmigung auch bei Vorliegen eines Anspruches versagt wird, wenn der AuslĂ€nder mit einem Visum eingereist ist, daß aufgrund seiner Angaben ohne die erforderliche Zustimmung der AuslĂ€nderbehörde erteilt worden ist (z.B. wenn sie es geschafft haben mit Besucher-Visum zu Heiraten). Daß kann dann zur Folge haben, daß ihr/e Frau/Mann wieder nach Thailand ausreisen muß und erneut bei der deutschen Botschaft ein Visum zum Zwecke der FamilienzusammenfĂŒhrung stellen muß.
Es ist leider eine Ermessensentscheidung der AuslĂ€nderbehörde.Übersicht
  

  NamensĂ€nderung nach der Eheschließung
Seit dem 01.09.2002 gibt es einige Änderungen bei der thailĂ€ndischen Botschaft in Berlin.
     ●NamensĂ€nderung im Reisepass:

  • 1. Heiratsurkunde – international - nicht Ă€lter als Âœ Jahr
  • 2. Beglaubigung der Heiratsurkunde durch das RegierungsprĂ€sidium (bzw.zustĂ€ndige Einwohnerzentralamt u.s.w).
       Extra Stempel !! (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche)
  • 3. Antrag auf NamensĂ€nderung von der thailĂ€ndischen Botschaft:
    -  Antragsformular –ausgefĂŒllt und unterschrieben-
    - Original-Reisepass mit einer Kopie der 1. Seite mit Lichtbild der Inhaberin
    -  1 Kopie des Personalausweises oder des Hausregisters
    -  1 Kopie der Bescheinigung ĂŒber die Eheschließung oder der Heiratsurkunde
    - 1 Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Ehemannes (mit Lichtbild des Inhabers)
  • 4. Das Ganze als Einschreiben mit 3 € -bar- und adressiertem RĂŒckumschlag – DIN A 5 mit 3,58 € frankiert
    -  an die thailĂ€ndische Botschaft Berlin (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche)
       Nachdem die thailĂ€ndische Botschaft die NamensĂ€nderung im Reisepass eingetragen hat, muß jetzt die                             NamensĂ€nderung im thailĂ€ndischen Hausregister und im Personalausweis (ID-card) vorgenommen werden.
    ●NamensĂ€nderung des Ehenamens in Thailand:
  • 1. Übersetzung der durch die Bezirksregierung beglaubigten Heiratsurkunde von einem vereidigten Übersetzer in die            thailĂ€ndische Sprache.
  • 2. Beglaubigung dieser ĂŒbersetzten Heiratsurkunde durch die thailĂ€ndische Botschaft
  • 3. ĂœberprĂŒfung der ĂŒbersetzten und beglaubigten Heiratsurkunde auf Echtheit beim Außenministerium, Abteilung fĂŒr             konsularische Angelegenheiten in der “Chaengwattanaroad” in Bangkok. Kostet 200,- Baht wenn Sie Zeit haben         und 400,- Baht wenn es schnell gehen soll (hier meine ich kein Bestechungsgeld). Hierzu ist auch der Personalausweis      oder Reisepass des Ehemannes erforderlich.

●Anschließend NamensĂ€nderung im thailĂ€ndischen Hausregister und im Personalausweis der Ehefrau beim zustĂ€ndigen Einwohnermeldeamt (Amphur) beantragen. (Es gibt neue ID-cards die Computerlesbar und FĂ€lschungssicher sind, deshalb mĂŒĂŸen Sie mit einer Bearbeitungszeit ca. 5 – 6 Wochen rechnen).
Diese Änderung wird auch von Ehepaaren, die schon lĂ€nger Verheiratet sind verlangt und zwar dann, wenn der Reisepass erneuert werden muß.
●Auch hier gibt es etwas neues zu berichten: “Ab August 2005 gibt es neue thailĂ€ndische ReisepĂ€sse, den sogenannten E-Pass.
Sie können sich das Formular hier anschauen.   “ E-Pass deutsch ” oder “ E-Pass thai ”.
Anmerkung:
Wenn der Name beim zustĂ€ndigen Amphur (Hausregister) nicht geĂ€ndert wird, können spĂ€ter Probleme entstehen, z.B. wenn der Reisepass abgelaufen ist und sie einen neuen Reisepass bei der Passport Division in Bangkok beantragen. Hierzu werden die Daten vom Zentralregisteramt in Bangkok mit den registrierten Daten verglichen (auch wenn sie es bei der thailĂ€ndischen Botschaft in Berlin beantragen), wenn es hier zu Unstimmigkeiten kommt, kann es sein, daß der Name nachtrĂ€glich wieder bei der Botschaft in Berlin in den MĂ€dchenname geĂ€ndert werden mĂŒsste.Übersicht
 

  Hier noch die Anschriften der deutschen und thailĂ€ndischen Botschaft

Embassy of the Federal Republic of Germany
G.P.O. Box 2595
9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Thailand
Tel: 00662 / 287 90 00
Fax: 00662 / 287 17 76
www.german-embassy.or.th     info@german-embassy.or.th


Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
199/163 Moo 3, Baan Nai Fun 2
Kan Klong Chonpratan Road, Tambon Mae Hia
Chiang Mai 50100
Thailand
Tel: 0066 53 83 87 35    Fax: 0066 53 83 87 35
dekonsul@loxinfo.co.th

                         Download Visa Form.pdf


Honorarkonsulat der Deutschen Botschaft, Phuket
100/425 Moo 3, Chalermprakiat R. 9 Road.
Bypass Road North, Rassada / Phuket Town
Phuket 83000
Thailand
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