Ăbersicht:
FĂŒr AuslĂ€nder gesperrte TĂ€tigkeiten |
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Kategorie B - Gesperrt fĂŒr AuslĂ€nder, auĂer wenn vom BOI gefördert
1. Landwirtschaftliche Unternehmen 2. Industrie- und Handwerksunternehmen 3. HandelsgeschÀfte 4. Dienstleistungsunternehmen 5. Andere GeschÀfte |
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Kategorie C - FĂŒr AuslĂ€nder offen
1. HandelsgeschĂ€fte 2. Industrie- und Handwerksunternehmen 3. Dienstleistungsunternehmen 4. Andere Ein AuslĂ€nder, der in einem Unternehmen, welches in Kategorie C aufgefĂŒhrt wird, berufstĂ€tig sein möchte, muĂ einen Antrag bei der Abteilung fĂŒr Unternehmensregistrierung einreichen. Er muĂ auch eine Genehmigung (Unternehmenslizenz fĂŒr AuslĂ€nder) vor Beginn der BetriebsaktivitĂ€ten einholen. Genehmigungen sind nur fĂŒr eine bestimmte Zeit gĂŒltig und unterliegen den darin enthaltenen Bedingungen. MinisterbeschlĂŒsse gemÀà Abschnitt 8 des Gesetzes und neuen Bekanntmachungen der Abteilung legten die folgenden Standardbedingungen fĂŒr Unternehmen fest, die eine Unternehmensgenehmigung fĂŒr AuslĂ€nder beantragen: â Die Gesamtfinanzierung mittels Kredit, die im Unternehmen verwendet wird, darf das Kapital, daĂ im Besitz der Aktieninhaber, Partner und EigentĂŒmer des Unternehmens liegt, siebenmal ĂŒberschreiten. â Ăberweisungen aus dem Ausland dĂŒrfen nicht niedriger sein, als die Summe, die als Kapitalinvestition in Thailand deklariert wird. â Die Anzahl der thailĂ€ndischen und auslĂ€ndischen Direktoren soll im richtigen VerhĂ€ltnis zum angegebenen Kapital sein. â Mindestens eine Person, die fĂŒr den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist, muĂ ihren Wohnsitz im Königreich Thailand haben. â Wenn die Genehmigung ablĂ€uft, soll der Anteil des Kapitals der Aktieninhaber, Partner oder UnternehmenseigentĂŒmer, der im Besitz von thailĂ€ndischen StaatsbĂŒrgern liegt, nicht niedriger als der Anteil sein, der im Besitz von AuslĂ€ndern liegt. |
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Eine GewĂ€hr fĂŒr die Richtigkeit und VollstĂ€ndigkeit sowie eine Haftung fĂŒr eventuell |
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